Freistaat oder Polizeistaat – Was bringt das neue Polizeigesetz?
24. Oktober 2018, 19:00 Uhr
Der sächsische Innenminister plant die massive Verschärfung des Polizeirechts. Die Polizei soll zahlreiche neue Befugnisse zur #Überwachung sächsischer Bürgerinnen und Bürger erhalten. Geplant ist u.a. die Ausweitung der #Videoüberwachung mit #Gesichtserkennung, die stationäre Kennzeichenerkennung, die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung für Fälle, in denen noch keine Straftaten begangen wurden, die Ausschreibung zur gezielten Kontrolle, die Ausweitung von Aufenthaltsverboten und -geboten, die Einführung der Fußfessel sowie die Absenkung der Voraussetzungen an die Gefahr, die vorliegen muss, wenn die Polizei eingreifen darf. Die Befugnisse können alle Bürgerinnen und Bürger in #Sachsen betreffen, auch wenn sie keine Straftat begangen haben.
„Die Pläne bestätigen meine schlimmsten Befürchtungen. Die geplante Ausweitung polizeilicher Befugnisse ist ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte.“ erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher unserer Fraktion.
Was darf und kann die Polizei künftig in Sachsen? Braucht die Polizei tatsächlich all diese Befugnisse? Werden wir künftig rund um die Uhr überwacht? Führt dies alles wirklich zu mehr oder nur zu gefühlter Sicherheit? Und sind wir bereit, dafür unsere Freiheit zu opfern?
Über all diese Fragen möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen. Dazu wird Valentin Lippmann einen Überblick über die geplanten Verschärfungen des Polizeirechts und die aktuellen Entwicklungen in Sachsen geben.
Eine Veranstaltung der GRÜNEN Landtagsfraktion Sachsen.